Was sind Obliegenheiten ? Was bedeutet Obliegenheitsverletzung ?
Wie definiert man Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten die den Versicherungsnehmer oder auch versicherte Personen treffen, bzw. treffen können.
Die Verletzung von Obliegenheiten kann:
- komplett folgenlos sein,
- zur Beschränkung des Versicherungsanspruchs führen oder
- im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Anspruchs aus der Versicherung führen,
vergleiche § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für vertragliche Obliegenheiten.
Es gibt:
- vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Diese sind im jeweiligen Vertrag und seinen Versicherungsbedingungen geregelt,
- gesetzlich geregelte Obliegenheiten. Diese ergeben sich aus einer gesetzlichen Grundlage, zumeist dem VVG. Ein Beispiel wäre die Regelung in § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalles).
Wie ist die Interessenlage der Parteien ?
Der Versicherer wird bei einem Leistungsfall prüfen, ob Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist, wird er die Leistung beschränken oder verweigern.
Kann man da was machen ?
Pauschal lässt sich sagen, dass sich die Situation für Anspruchsteller seit der Reform des VVG zum 01.01.2008 verbessert hat. Früher galt das Alles oder Nichts Prinzip bei Verletzungen von Obliegenheiten. Zwischenzeitlich gibt es ein abgestuftes System.
Ob überhaupt und wie konkret Obliegenheitsverletzungen zu sanktionieren sind, ist aber vom Einzelfall abhängig.
Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.