Wann sind Versicherungsbedingungen unklar?
"Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein
nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - IV ZR
130/03, BGHZ 159, 360, 364 m.w.N.; vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02, VersR 2003, 1163 unter II 2 c; BGH, Urteil vom 4. Juli 1990 - VIII ZR
288/89, BGHZ 112, 65, 68 f. m.w.N.)" (BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. IV ZR 161/16, Rn. 12)
Muss man Spezialkenntnisse haben, um Versicherungsbedingungen lesen zu können ? Wonach richtet es sich, ob etwas unklar ist ?
Auch hier hilft der BGH in der bereits zitierten Entscheidung.
Danach "sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger
Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann. Dabei kommt es auf
die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Senatsurteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17 m.w.N.; st. Rspr.)"(BGH, aaO, Rn. 15)
Es kommt also darauf an, wie der Normalbürger eine Klausel versteht und ob sie nach seinem Verständnis auch anders gelesen werden kann.
Es kann Einschränkungen von dem Grundsatz geben, wenn in Vertragsbedingungen Ausdrücke benutzt werden, die von "der Rechtssprache" bereits fest definiert sind. Aber auch insoweit muss dann eine Einzelfallabwägung erfolgen, vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. IV ZR 161/16, Rn. 16.