Tätigkeit im Versicherungsrecht
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- Kategorie: Versicherungsrecht
- Veröffentlicht am Samstag, 18. August 2012 12:45
- Geschrieben von Super User
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Das Beratungsangebot der Kanzlei bezieht sich auf den gesamten Bereich des privaten Versicherungsrechts. Nicht vom Beratungsangebot umfasst sind Rechtsfragen der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung.
Hintergrund dieser Beschränkung ist, dass die „gesetzlichen“ Versicherungszweige dem Sozialrecht zuzuordnen sind, für das sowohl verfahrens- als auch materiell-rechtlich die Regeln des Sozialgesetzbuchs gelten.
Im privaten Versicherungsrecht liegen die Beratungsschwerpunkte im Recht der:
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Betriebs-, Berufs- und privater Haftpflichtversicherung
- Kfz-Kasko- und Haftpflichtversicherung