Verkehrsordnungswidrigkeiten
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- Kategorie: Verkehrsrecht
- Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Februar 2013 17:26
- Geschrieben von Super User
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Eng verbunden mit dem Verkehrsunfallrecht sind Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen.
Im Regelfall sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen oder eine "überfahrene" Ampel, die Unfälle auslösen. Wenn bei streitiger Rechtslage oder Personenschäden die Polizei zur Aufklärung/Absicherung gerufen wird, werden beim Vorliegen eines verkehrswidrigen Verhaltens regelmäßig Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Da die Verkehrsordnungswirdigkeiten und Strafsachen (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) neben empfindlichen Geldbußen auch zur Eintragung von Punkten führen und den Führerschein gefährden können, ist auch hier eine anwaltliche Begleitung sinnvoll. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt auch hier im Regelfall die Kosten. Lediglich wenn es zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt, kann der Rechtsschutzversicherer die geleisteten Gebühren zurück fordern.