Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage gegen Hersteller und Verkäufer
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- Kategorie: Dieselproblematik
- Veröffentlicht am Dienstag, 27. Februar 2018 22:30
- Geschrieben von Super User
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Die Dieselproblematik zieht leider auch Probleme in der Abwicklung der den Klägern entstehenden Verfahrenskosten nach sich.
Ein Rechtsschutzversicherer mit Sitz in Düsseldorf wurde vom dortigen Landgericht mit Entscheidung vom 16.10.2017 unter dem Aktenzeichen 9 O 69/17 verurteilt, Deckungsschutz nicht lediglich gegen den Vertragshändler sondern auch gegen den Hersteller VW zu gewähren.
Der Volltext der lesenswerten Entscheidung kann über folgenden Link abgerufen werden:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2017/9_O_69_17_Urteil_20171006.html