Darlehensverträge: Neue Entscheidung des EuGH
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- Kategorie: Bankrecht
- Veröffentlicht am Mittwoch, 22. September 2021 10:48
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Mit Entscheidung vom Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof in drei Verfahren (Az: C-33/20; C-155/20; C-187/20) Stellung zu Rechtsfragen genommen, die Finanzierungskreditverträge betreffen.
Im Kern waren Finanzierungsleasingverträge betroffen, bei denen im Streit stand, ob die Verträge die nach europäischem Recht erforderlichen Pflichtangaben aufweisen.
Fehlen diese Pflichtangaben, hat dies erhebliche Folgen. Das Fehlen führt dazu, dass das ebenfalls in europäischem Recht verankerte Widerrufsrecht noch ausgeübt werden kann.
Nach der Entscheidung des EuGH soll dies selbst dann der Fall sein, wenn seit dem Vertragsschluss erhebliche Zeit vergangen ist.
Der regelmäßig seitens der Bank geführte Einwand, die Erklärung des Widerrufs sei verwirkt, greife nicht, da ohne die notwendige Information eine Verwirkung nicht in Betracht komme.
Hierbei handelt es sich nach meiner Einschätzung um den für Bankkunden entscheidenden Kernpunkt.
Rechtsfragen um die Widerrufsmöglichkeiten von Darlehens- und Versicherungsverträgen beschäftigen die deutschen Gerichte schwerpunktmäßig bereits seit mehr als 10 Jahren. Wiederholt wurden Regelungen im deutschen Zivil- und Versicherungsrecht vom EuGH für unvereinbar mit EU-Recht gehalten und mussten als Folge angepasst oder entfernt werden.
Ich rechne damit, dass die neue Entscheidung erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung in den betroffenen Bereichen haben wird.
Neue Berechnungsmodalität für Schmerzensgeld
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- Kategorie: Verkehrsrecht
- Veröffentlicht am Montag, 12. November 2018 19:58
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Berufungsurteil vom 18,10.2018, Az. 22 U 97/16 erstmals eine neue Berechnungsgrundlage für Schmerzensgeldforderungen bestätigt.
Dem Rechtsstreit lag der unfallbedingte Sturz eines Motorradfahrers im Jahr 2014 zu Grunde in dessen Verlauf sich der Motorradfahrer neben einer HWS-Distorsion und Prellungen vor allem einen komplizierten Handgelenksbruch (mehrfache Radiusfraktur) zugezogen hatte. Die Haftung für den Verkehrsunfall lag beim Unfallgegner.
Üblicherweise werden Schmerzensgeldklagen so formuliert, dass der Anspruchsteller einen Mindestschmerzensgeldbetrag geltend macht, die Höhe des konkret geforderten Schmerzensgeldes jedoch vom Gericht geschätzt werden soll. Diese Art des Vorgehens soll die Verfahrenskosten und das Kostenrisiko im Fall einer teilweisen Klageabweisung minimieren.
Bislang wurde zur Einordnung auf Schmerzensgeldtabellen zurück gegriffen, die umfangreiche Sammlungen von Entscheidungen (C.H.Beck, ca. 4100, Hacks/Wellner/Häcker, mehr als 3000) aus Unfallsachen enthalten und deren Ausführungen auch zur Schadenshöhe als Richtschnur dienen sollen.
Es liegt auf der Hand, dass Verletzungen individuell unterschiedlich verheilen und auch die Unfallfolgen für Geschädigte mit den gleichen Verletzungen sich stark unterscheiden können. Die Verletzung, die beim einen zwar eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung im Leben mit sich bringt, kann beim Anderen den Verlust des Arbeitsplatzes oder den Verkauf / teuren Umbau einer Immobilie erforderlich machen.
Zu Recht führt der Senat daher wie folgt aus:
"Dass die Dauer der Beeinträchtigung eine erheblich größere Rolle bei der Bemessung des Schmerzensgeldes spielen muss als bisher, zeigt sich an dem Beispiel einer Unterschenkelamputation. So haben das OLG Hamm (19. November 2001 - 13 U 136/98 -) und das OLG München (14. September 2005 - 27 U 65/05 -) bei jungen Frauen Schmerzensgelder von 40.000,00 € bzw. 45.000,00 € angenommen. Verteilt man diesen Betrag auf eine Lebenserwartung von noch 40 Jahren, so ergibt sich ein Tagessatz von 3,00 €. Dies erscheint dem Senat als unerträglich."
Hier der Link zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Bundesverwaltungsgesetz urteilt zu Fahrverboten
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- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht am Dienstag, 27. Februar 2018 17:21
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Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 klargestellt, dass Diesel Verkehrsverbote nach aktueller Rechtslage zulässig sein können.
Gegenstand der auf heute vertagten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf. Diese befassen sich mit den Maßnahmen die Städte ergreifen können und müssen, um sicherzustellen, dass bereits seit Jahren geltende Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden.
Anlass des Verfahrens vor dem VG Stuttgart und weiterer Parallelverfahren vor dem VG Stuttgart waren Luftverschmutzung durch Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Seit dem 01.01.2010, mithin seit 8 Jahren, gilt für NO2, ein gemittelter Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³.
Gegenstand der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind die in Luftreinhaltepländen / Luftqualitätspländen enthaltenen Regelungen für Maßnahmen, die der Sicherstellung der Luftqualität dienen sollen.
Zu Luftreinhalteplänen verweise ich auf den entsprechenden Eintrag bei Wikipedia.
Im Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart wurden eine Vielzahl von Maßnahmen geregelt, durch die die Luftqualität gefördert werden sollte, über die Jahre musste der Plan mehrfach angepasst werden, ohne dass bislang im Ergebnis sichergestellt werden konnte, dass die gesetzlich geregelten Grenzwerte eingehalten werden. Die Einzelheiten können der Entscheidung des VG Stuttgart vom 26.07.2017, Az. 13 K 5412/15 entnommen werden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befasst sich im Urteil vom 13.09.2016, Az. 3 K 7695/15 mit der gleichen Problematik.
Auch in Düsseldorf wurden die Schadstoffgrenzwerte für Stickstoffdioxid in mehreren Jahren überschritten (ausweislich des Urteils in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 - im Jahr 2015 wurde die Klage eingereicht).
Als wesentlicher Verursacher der Belastung mit Stickstoffdioxid wird der Kfz-Verkehr mit Diesel-Fahrzeugen angesehen, die nicht über ausreichende Abgaßreinigungssysteme verfügen.
Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollten in ihren Sprungrevisionen vor dem BVerwG erreichen, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf aufgehoben werden und keine Fahrverbote verhängt werden können.
Dieses Klageziel konnten die Bundesländer nicht durchsetzen, das Bundeverwaltungsgericht wies aber darauf hin, dass bei Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren sei. Die Entscheidung liegt aktuell noch nicht im Volltext vor. Bislang existiert eine Pressemitteilung (Pressemitteilung Nr. 9/2018).
Überlagert wird die Themaik vom Dieselskandal, der Positionierung der Politik ,die aus hiesiger Sicht als wenig verbraucherfreundlich zu bewerten ist, da sie Kfz-Eigentümer Schäden aussetzt und versucht, Hersteller von Fahrzeugen die die Grenzwerte nicht einhalten, in Schutz zu nehmen.
VG Wiesbaden zum Thema Fahrverbote in Frankfurt am Main
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- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht am Mittwoch, 26. September 2018 19:27
- Geschrieben von Super User
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Volltext der Entscheidung des VG Wiesbaden zu drohenden Fahrverboten ab 2019.
Ganz aktuell möchte ich Ihnen anliegend die Möglichkeit geben, die Entscheidung des VG Wiesbaden vom 5.09.2018, Az. 4 K 1613/15.Wi im Volltext lesen zu können. Die Entscheidung können Sie hier abrufen.
Eine Druckversion kann ich Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Entgegen meiner ersten Befürchtungen hat das Verwaltungsgericht das Land Hessen "lediglich" dazu verurteilt,
Eine inhaltliche Stellungnahme wird gesondert erfolgen.